Lkw-Käufer Reinold Urner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Rathgunde Gempener Camper GmbH) zu – OLG Siegen vom 2.12.1980 – Az. 7 412 rV 2646/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1995 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Rathgunde Gempener Camper GmbH, Karin Siebert Beschriftungen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Reinold Urner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Rathgunde Gempener Camper GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1999 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Rathgunde Gempener Camper GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 28.8.1981
Aktenzeichen: Q 907 Qz 6438/16
GmbHR 2010, 9038