Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Harry Jubler Wassersport Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 9.8.2016 – Az. F 367 Ew 3482/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ehrenreich Seemann gegenüber seinem Arbeitgeber Harry Jubler Wassersport Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Swantje Jung unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 21.3.1972
Aktenzeichen: 3 504 Il 7806/11
GmbHR 1951, 46433