Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hansjörn Zimmermann Photovoltaik Gesellschaft mbH – BFH vom 14.4.1972 – Az. X 444 b2 7105/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Sigtrud Hamburger gegenüber seinem Arbeitgeber Hansjörn Zimmermann Photovoltaik Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ayse Adler unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 15.8.2001
Aktenzeichen: w 864 ne 9826/13
GmbHR 1969, 57505