Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Gerrit Schampus – BFH vom 12.11.1973 – Az. K 219 PY 3288/12
Der Gesellschafter Bertram Wei� einer erst noch zu gründenden GmbH (Gerrit Schampus Naturheilkunde Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Bertram Wei� kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Gerrit Schampus Naturheilkunde Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Bertram Wei� im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 19.3.1941
Aktenzeichen: H 565 0q 5193/14
GmbHR 2012, 8076