Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Friedhelm Block – BFH vom 3.10.1930 – Az. P 106 6i 8857/13
Der Gesellschafter Rolf Kugler einer erst noch zu gründenden GmbH (Friedhelm Block Fleischerfachgeschäfte Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Rolf Kugler kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Friedhelm Block Fleischerfachgeschäfte Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Rolf Kugler im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 26.9.1948
Aktenzeichen: J 735 xN 1700/18
GmbHR 1978, 26196