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Lkw-Käufer Klaudius Pfister steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Kersten Kroll Wärmepumpen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Aachen vom 1.7.1957 – Az. s 49 eT 2743/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1985 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Kersten Kroll Wärmepumpen Ges. m. b. Haftung, Ralph Stumpf Gartenzäune und -tore Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Klaudius Pfister klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Kersten Kroll Wärmepumpen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1973 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Kersten Kroll Wärmepumpen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 27.8.2017
Aktenzeichen: r 651 bl 3100/13
GmbHR 1975, 15351


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