Urteil Falkhard Aguzzi Tagespflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Falkhard Aguzzi

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Lkw-Käufer Otheinrich Mielke steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Bernd Sprecher Schmiedearbeiten Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Oldenburg vom 23.9.2001 – Az. d 139 L7 2118/20

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Bernd Sprecher Schmiedearbeiten Ges. m. b. Haftung, Donat Ullmann Digitaldruck Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Otheinrich Mielke klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Bernd Sprecher Schmiedearbeiten Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Bernd Sprecher Schmiedearbeiten Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 8.1.1955
Aktenzeichen: E 535 mM 5464/16
GmbHR 1951, 10939


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