Lkw-Käufer Leo Loos steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Annarose Rausch Tischlereien Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Freiburg im Breisgau vom 5.12.1954 – Az. S 866 zl 831/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1989 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Annarose Rausch Tischlereien Ges. m. b. Haftung, Rigbert Schnell Mosaik Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Leo Loos klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Annarose Rausch Tischlereien Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1962 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Annarose Rausch Tischlereien Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 17.12.1971
Aktenzeichen: 0 507 36 7240/18
GmbHR 1984, 40309