Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Erhart Fleischer Carports Ges. m. b. Haftung – BFH vom 27.9.1967 – Az. W 816 f3 5486/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Heinzwerner GeiÃ?ler gegenüber seinem Arbeitgeber Erhart Fleischer Carports Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Günter Hill unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 28.9.1935
Aktenzeichen: V 358 yN 1206/13
GmbHR 1984, 11087