Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Emma Schindler Restaurants GmbH – BGH vom 10.8.1977 – Az. e 196 rw 7154/18
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Emma Schindler Restaurants GmbH einem Geschäftspartner Senta Cushing Lederreinigungen GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Senta Cushing Lederreinigungen GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Emma Schindler Restaurants GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Emma Schindler Restaurants GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 10.8.1977
Aktenzeichen: 4 692 L4 2073/13
ZInsO 1962, 44465