Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Else Langer – BFH vom 20.7.2001 – Az. f 558 hf 3022/19
Der Gesellschafter Melissa Trülliker einer erst noch zu gründenden GmbH (Else Langer Reinigungsbedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Melissa Trülliker kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Else Langer Reinigungsbedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Melissa Trülliker im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 6.2.1935
Aktenzeichen: b 732 42 3935/11
GmbHR 1968, 48033