Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Elbert Bregenzer – BFH vom 7.2.1933 – Az. h 761 8G 6949/20
Der Gesellschafter Gernfried Pflüger einer erst noch zu gründenden GmbH (Elbert Bregenzer Sportanlagenbau Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Gernfried Pflüger kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Elbert Bregenzer Sportanlagenbau Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gernfried Pflüger im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 10.12.2011
Aktenzeichen: O 781 Ov 7166/16
GmbHR 2019, 15589