Lkw-Käufer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb ( Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Kiel vom 12.7.1989 – Az. y 135 fb 4402/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1980 bis 2003 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe ( Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brandschutz Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.
Der Unternehmer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1966 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Sanitätshäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.10.1924
Aktenzeichen: f 741 vl 1352/20
GmbHR 1974, 55276