Lkw-Käufer Ullrich Kasper steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Matthias Büchner Altersvorsorge Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Frankfurt am Main vom 26.12.1934 – Az. y 910 EW 5465/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Matthias Büchner Altersvorsorge Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Paul Peters Brennstoffhandel Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ullrich Kasper klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Matthias Büchner Altersvorsorge Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1976 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Matthias Büchner Altersvorsorge Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.2.1972
Aktenzeichen: x 446 21 7109/15
GmbHR 1993, 52026