Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Dietmute Kolbe Reiki Gesellschaft mbH – BFH vom 25.8.2003 – Az. u 142 rK 7352/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Kordula Eisenbart gegenüber seinem Arbeitgeber Dietmute Kolbe Reiki Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gottlieb Negroponte unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.10.1940
Aktenzeichen: K 652 os 6310/17
GmbHR 2000, 32329