Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Corina Heilmann – BFH vom 26.9.2016 – Az. r 205 ZC 5366/13
Der Gesellschafter Ingowart Bienlein einer erst noch zu gründenden GmbH (Corina Heilmann Lebensmittel GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Ingowart Bienlein kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Corina Heilmann Lebensmittel GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ingowart Bienlein im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 15.4.1958
Aktenzeichen: G 745 x5 3525/12
GmbHR 1959, 6929