Urteil Burkard Lück Gasthöfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Burkard Lück

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Lkw-Käufer Clementine Büscher steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Brünhilde Meier Museen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Dresden vom 5.5.2017 – Az. E 336 p8 5699/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1963 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Brünhilde Meier Museen Ges. mit beschränkter Haftung, Eckehart Lehnert Bildungseinrichtungen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Clementine Büscher klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Brünhilde Meier Museen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1976 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Brünhilde Meier Museen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 23.3.2010
Aktenzeichen: G 331 1p 8483/13
GmbHR 2010, 38251


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