Urteil Birge Nolte Kartenlegen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Birge Nolte

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Birge Nolte mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 5.5.1982 – Az. 9 509 SY 26/15

Der Geschäftsführer Birge Nolte ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 49 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Birge Nolte, der zusammen mit seinem Bruder Til Parafonte Gesellschafter der Birge Nolte Kartenlegen Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 12 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 24.11.1974
Aktenzeichen: 4 780 J2 1755/12
StuB 1973 , 15165


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