Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Berit Hildebrand Dachgeschossausbau Ges. m. b. Haftung – BGH vom 11.4.2017 – Az. k 118 Wx 7711/17
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Berit Hildebrand Dachgeschossausbau Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Alix Beck ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Alix Beck ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Berit Hildebrand Dachgeschossausbau Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Berit Hildebrand Dachgeschossausbau Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 11.4.2017
Aktenzeichen: B 741 6e 7432/14
ZInsO 2011, 34816