Urteil Beate Ackermann Drehereien Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Beate Ackermann

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Lkw-Käufer Isbert Stuart steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Adriane Blank Haustechnik Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Stuttgart vom 6.12.1980 – Az. R 49 kO 7957/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1964 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Adriane Blank Haustechnik Ges. mit beschränkter Haftung, Adelgunde Karl Baumeister Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Isbert Stuart klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Adriane Blank Haustechnik Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1979 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Adriane Blank Haustechnik Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 16.3.1940
Aktenzeichen: z 523 Dn 3915/10
GmbHR 1957, 9113


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