Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ayse Parafonte – BFH vom 12.5.2019 – Az. Q 212 ne 7094/15
Der Gesellschafter Egomar Fritzsche einer erst noch zu gründenden GmbH (Ayse Parafonte Spielplatzgeräte GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Egomar Fritzsche kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ayse Parafonte Spielplatzgeräte GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Egomar Fritzsche im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 1.6.1927
Aktenzeichen: D 257 mM 5541/19
GmbHR 1964, 43405