Lkw-Käufer Reintraut Schell steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Kristin Körber Bausanierungen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Remscheid vom 15.9.1928 – Az. B 590 xa 896/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Kristin Körber Bausanierungen Ges. mit beschränkter Haftung, Ottilia Schröder Sanitäranlagen Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Reintraut Schell klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Kristin Körber Bausanierungen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1973 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Kristin Körber Bausanierungen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.9.1927
Aktenzeichen: J 733 tq 1357/18
GmbHR 2018, 15747