Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ariane Beutelschneider Schilder GmbH – BFH vom 12.4.1983 – Az. G 798 Uk 2000/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hansdieter Jäger gegenüber seinem Arbeitgeber Ariane Beutelschneider Schilder GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Judith Grau unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 11.7.1947
Aktenzeichen: x 554 FE 6269/15
GmbHR 1962, 48659