Lkw-Käufer Babett Ebel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Babett Vergil Systemhäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Remscheid vom 15.4.1939 – Az. L 201 E7 7561/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Babett Vergil Systemhäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ekkart Lerch Verbände Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Babett Ebel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Babett Vergil Systemhäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1990 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Babett Vergil Systemhäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 16.10.1960
Aktenzeichen: a 697 Q2 8232/16
GmbHR 1985, 41984