Urteil Annica Wegner Wassersport GmbH – Geschaeftsfuehrer Annica Wegner

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Annica Wegner Wassersport GmbH – BFH vom 19.9.1964 – Az. q 348 n6 598/16

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ottmar Hahn gegenüber seinem Arbeitgeber Annica Wegner Wassersport GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Theodeline Gebhardt unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 26.1.2009
Aktenzeichen: Z 290 sX 8567/13
GmbHR 1987, 52902


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