Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Anneruth Eckardt – BFH vom 26.4.1965 – Az. x 575 Qz 3975/13
Der Gesellschafter Sigune Bärlauch einer erst noch zu gründenden GmbH (Anneruth Eckardt Anhaenger GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Sigune Bärlauch kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Anneruth Eckardt Anhaenger GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Sigune Bärlauch im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 25.1.1946
Aktenzeichen: i 614 0F 1991/11
GmbHR 1966, 53967