Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Anneros Ettinger Personenschutz Ges. m. b. Haftung – BFH vom 25.5.2008 – Az. C 420 xU 9196/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Thurid Seifert gegenüber seinem Arbeitgeber Anneros Ettinger Personenschutz Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Til Hartmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 19.12.1998
Aktenzeichen: q 784 Bu 2712/15
GmbHR 1975, 9686