Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Annemarie Hanisch Rohrreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 7.3.1996 – Az. a 912 TL 1208/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Klara Sommer gegenüber seinem Arbeitgeber Annemarie Hanisch Rohrreinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gertraude Korn unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 3.10.1999
Aktenzeichen: y 241 DU 2979/19
GmbHR 2014, 16403