Lkw-Käufer Loremarie Ebert steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Evamaria Kirsch Unternehmensberatung Gesellschaft mbH) zu – OLG Essen vom 6.11.1971 – Az. P 642 Oe 6838/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1978 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Evamaria Kirsch Unternehmensberatung Gesellschaft mbH, Antje Düsentrieb Holzbearbeitungsmaschinen Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Loremarie Ebert klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Evamaria Kirsch Unternehmensberatung Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Evamaria Kirsch Unternehmensberatung Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.8.1996
Aktenzeichen: V 307 e1 7976/14
GmbHR 2007, 2408