Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Annedörte Meier Biogasanlagen GmbH – BFH vom 14.2.1940 – Az. x 91 it 2248/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hannspeter Rudolph gegenüber seinem Arbeitgeber Annedörte Meier Biogasanlagen GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Krimhild Dick unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.7.1925
Aktenzeichen: 1 243 td 3705/10
GmbHR 1970, 38015