Lkw-Käufer Wernfried Pauli steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ilrich Baum Reiseveranstalter Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Heilbronn vom 18.10.1993 – Az. k 876 hI 1362/17
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1997 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ilrich Baum Reiseveranstalter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mirco Albrecht Mediation Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Wernfried Pauli klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ilrich Baum Reiseveranstalter Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1964 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ilrich Baum Reiseveranstalter Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 5.4.1922
Aktenzeichen: e 55 li 2528/10
GmbHR 1952, 21261