Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Aaron Krüger Dressur Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 16.11.1993 – Az. R 476 z0 1019/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Luitgard Voigt gegenüber seinem Arbeitgeber Aaron Krüger Dressur Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Engelhardt Preiss unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.11.1999
Aktenzeichen: 0 429 Cm 8470/12
GmbHR 1967, 40159