Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit
Herrn/Frau
Cottbus
Cottbus, 04.03.2021
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte(r) Frau/Herr
hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht
zum 27.11.2016 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 65 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.
Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
Ein Verstoss gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Mit freundlichen Grüssen
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Unterschrift Schweißarbeiten Ges. mit beschränkter Haftung
vertreten durch den Geschäftsführer:
Empfangsbestätigung
Ich habe die Kündigung erhalten am: 04.03.2021
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Unterschrift