Kaufvertrag zwischen Notburga Hagedorn Inkassobüros Ges. m. b. Haftung und Franzi Michels Reitsport Gesellschaft mbH

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Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Roher Rohr- oder Rübenzucker, fest, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen)

Zwischen (Unternehmen 1)

Notburga Hagedorn Inkassobüros Ges. m. b. Haftung
mit Sitz in Bergisch Gladbach
Vertreten durch die Geschäftsführung Notburga Hagedorn
– nachfolgend Käufer genannt –

und

Franzi Michels Reitsport Gesellschaft mbH
mit Sitz in Gelsenkirchen
Vertreten durch die Geschäftsführung Franzi Michels
– nachfolgend Verkäufer genannt –

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 131809760 vom 08.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

§1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 540088 St. Roher Rohr- oder Rübenzucker, fest, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen.

§2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am 08.04.2021 in Kraft und endet am 08.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

§3 Liefertermin

Lieferzeitraum ist vom 08.5.2021 bis zum 08.3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 540088 St Roher Rohr- oder Rübenzucker, fest, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 14 eines Monats an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

§4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 5 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 10703 je Teil-Lieferung begrenzt.

§5 Kaufpreis

Der Preis beträgt 18903080,34 Euro für 540088 St. Roher Rohr- oder Rübenzucker, fest, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 25 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 13 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 1 Prozent berechtigt.

§7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

§8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Roher Rohr- oder Rübenzucker, fest, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 2 Jahren.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

§10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bergisch Gladbach. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 67050606 unter § 9 genannten Erfüllungsort.

§11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 119875172 unter § 12 genannten Gerichtsstand.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

§13 Textformklausel

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

§14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 145115748 vom 08.04.2021 beigefügt.

Bergisch Gladbach, 08.04.2021 Ulm, 08.04.2021

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Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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