GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Feuerlöschgerät Geschichte Norm EN 3 Brandklassen und Löschvermögen Kennzeichnung auf Feuerlöschern Löschmittel Druckerzeugung Eignung von Feuerlöschern Funktionsdauer Feuerlöscher im Straßenverkehr Feuerlöscher im Schienenverkehr Feuerlöscher im Luftverkehr Feuerlöscher in Arbeitsstätten Instandhaltung / Prüfung Weitere Löschmittel und -systeme Navigationsmenü aus Karlsruhe

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Brandschutzzeichen für Feuerlöscher nach DIN EN ISO 7010

Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einer Gesamtmasse von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.

Inhaltsverzeichnis

1 Geschichte

1.1 Entwicklungsgeschichte der Feuerlöscher
1.2 Tetrachlorkohlenstoff im Feuerlöscher

2 Norm EN 3
3 Brandklassen und Löschvermögen
4 Kennzeichnung auf Feuerlöschern
5 Löschmittel
6 Druckerzeugung

6.1 Aufladelöscher
6.2 Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher)
6.3 Gaslöscher
6.4 Chemische Druckerzeugung (veraltet)

7 Eignung von Feuerlöschern
8 Funktionsdauer
9 Feuerlöscher im Straßenverkehr
10 Feuerlöscher im Schienenverkehr
11 Feuerlöscher im Luftverkehr
12 Feuerlöscher in Arbeitsstätten
13 Instandhaltung / Prüfung
14 Weitere Löschmittel und -systeme
15 Literatur
16 Weblinks
17 Einzelnachweise

Geschichte

Entwicklungsgeschichte der Feuerlöscher

Zu den historischen Vorläufern gehört der von W. H. Philipps um 1850 patentierte Philipps Fire-Annihilator[1][2][3] und der Bauer’sche Feuer-Annihilator Ende des 19. Jahrhunderts. Letzterer wog 7 kg im leeren Zustand, 35 kg gefüllt mit einer in Wasser aufgelösten Feuerlöschmasse.[4]

Am 10. Februar 1863 erhielt Alanson Crane in den Vereinigten Staaten ein Patent auf den von ihm erfundenen Feuerlöscher.

Ein weiterer früher Vorgänger des Feuerlöschers wurde von dem Engländer George William Manby erfunden.
Der Minimax-Unternehmensgründer Wilhelm Graaff (1872–1931) patentierte mit der „Spitztüte“ den ersten massenfähigen Feuerlöscher und brachte ihn im Dezember 1902 auf den Markt. Bei dem Schleuder-Trockenfeuerlöscher gab es keine Druckbehälter; das Pulver wurde durch Schleudern des Behälters auf das Feuer aufgebracht.

Die „Internationale Feuerlösch-Gesellschaft mbH“ (später TOTAL Feuerschutz GmbH) präsentierte im Jahre 1912 in Berlin den ersten „Schnell-Trocken-Feuerlöscher“. Dieses Löschgerät wurde 1912 durch das kaiserliche Patentamt unter der Patentnummer „277836 v. z. B. 1912 Druckgasfeuerlöscher mit einem als Druckmittel dienenden Löschgas“ patentiert. Es kann als Vorläufer aller modernen, mobilen Feuerlöscher angesehen werden und revolutionierte damit die Brandbekämpfung.

Auch das Komet-Verfahren zur Herstellung von Löschschaum, im Jahr 1932 durch Clemens Wagner patentiert, wurde durch Total weiterentwickelt.[5]

Eine Feuerlöschspritze aus dem Jahr 1540

Feuer-Annihilator von Siegfried Bauer, Bonn, um 1885

Schleuder-Trockenfeuerlöscher aus dem Jahr 1900 der Firma Clou in Berlin. Zur Anwendung musste der Deckel abgerissen und der pulverförmige Inhalt durch Schleuderbewegungen über dem Feuer verteilt werden.

Spitztüte

Feuerlöscher aus den 1930er Jahren mit Tetrachlorkohlenstoff als Löschmittel (Handpumpen-Prinzip)

Tetrachlorkohlenstoff im Feuerlöscher

Der flüssige und reaktionsarme Tetrachlorkohlenstoff (CCl4, auch Tetrachlormethan) wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in drucklose Handpumpen aus Messing oder Chrom gefüllt. Beim Bespritzen der Feuerstelle verdampfte der Tetrachlorkohlenstoff und erzeugte eine sauerstoffverdrängende Gaswolke. Bis in die 1950er Jahre wurde der Feuerlöscher mit Tetrachlorkohlenstoff für flüssige und elektrische Brände eingesetzt, bis schädigende Auswirkungen auf das Nervensystem und innere Organe festgestellt wurden.[6]

Tetrachlorkohlenstoff unterlag wie auch die Halone in Deutschland der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung,[7] die im Jahr 1991 in Kraft trat und 2006 von der Chemikalien-Ozonschichtverordnung abgelöst wurde.

Norm EN 3

EN 3

Bereich

Brandschutz

Titel

Tragbare Feuerlöscher,
Teil 1: Benennung, Funktionsdauer, Prüfobjekte
Teil 2, 3, 5: Prüfung, Ausführung
Teil 4: Füllmengen, Mindestanforderungen
Teil 6: Bestätigung der Konformität
Teile 7, 8, 9: Eigenschaften & Anforderungen
Teil 10: Bestätigung der Konformität

Teile

1 bis 10

Letzte Ausgabe

2010

Nationale Normen

DIN EN 3 (ersetzt: DIN 14406:1–3),
ÖNORM EN 3 (ab 2006–07: Teil 7, 8, 10),
SN EN 3

Seit Mitte 1992 werden tragbare Feuerlöscher in Deutschland nach Europäischer Norm DIN EN 3 zugelassen, in Österreich nach der entsprechenden ÖNORM EN 3:

Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Zulassung ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand von Prüfobjekten (Löschobjekten, Normbrände) statt der Füllmenge.
Im Januar 2005 (DIN) bzw. Dezember 2004 (ÖNORM) machte die neu geschaffene Brandklasse F eine Überarbeitung notwendig. Außerdem wird kein Piktogramm für Elektronische Brände mehr vorgesehen (Brandklasse E).
Eine chemische Druckerzeugung ist in der aktuellen Norm nicht mehr vorgesehen, siehe diesen Abschnitt.
Ebenso ist die Verwendung von Kennbuchstaben nicht mehr vorgesehen, siehe diesen Abschnitt. Sie wird allerdings teilweise noch intern zur Kategorisierung der Feuerlöschertypen verwendet.

Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406-1 bis 3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen.

Brandklassen und Löschvermögen

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Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind auf Grund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind.

Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.

Geregelt ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand verschieden großer Prüfobjekte (Löschobjekte). Das größte Prüfobjekt das mit dem Feuerlöscher noch abgelöscht werden kann, definiert sein maximales Löschvermögen (Rating). Da dieses je nach Brandart des Prüfobjektes differieren kann, wird es für jede Brandklasse durch ein genormtes Prüffeuer gesondert ermittelt.

Die Prüfobjekte sind folgendermaßen gestaffelt: Bei Bränden der

Brandklasse A: 5A, 8A, 13A, 21A, 27A, 34A, 43A, 55A
Brandklasse B: 21B, 34B, 55B, 70B, 89B, 113B, 144B, 183B, 233B
Brandklasse C: Geprüft wird nur, ob vom Feuerlöscher brennendes Gas abgelöscht wird, welches am Ende eines Rohres austritt.
Brandklasse D: Geprüft wird ein Aluminium/Magnesiumbrand sowie ein Natrium-Brand
Brandklasse F: 5F, 25F, 40F und 75F. Beispiel: Ein Löscher hat eine Einstufung von 40F, d. h.: Löschvermögen für 40 Liter brennendes Speiseöl
Brandklasse E: Abgeschafft wurde die Brandklasse E, die für Brände in elektrischen Niederspannungsanlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen war. Alle heutigen Feuerlöscher können in Niederspannungsanlagen eingesetzt werden, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Im gewerblichen Bereich sind Feuerlöscher gemäß DIN EN3 vorgeschrieben. Da die Löschleistungen nicht addiert werden können, gibt es die Hilfsgröße Löschmitteleinheiten. Für gewerbliche Zwecke kann so einfach der Bedarf an Feuerlöschern ermittelt werden. 9 Löschmitteleinheiten entsprechen beispielsweise in der Brandklasse A einem Rating von 27A und in der Brandklasse B von 144B.

Kennzeichnung auf Feuerlöschern

Feuerlöscher besitzen nach EN 3-7 fünf Schriftfelder:

Das Wort Feuerlöscher, die Füllmenge, Art des Löschmittels und dessen Löschvermögen.
Die Bedienungsanleitung in Schriftform und als Piktogramm, ebenso die Brandklassen, für die der Feuerlöscher geeignet ist.
Ein Warnhinweis für den Gebrauch bei elektrischen Anlagen.
Die Beschreibung des Löschmittels, des Treibmittels, des Funktionsbereiches, Nummer der Anerkennung und Typenbezeichnung.
Angaben zum Hersteller.

Löschmittel

Als Löschmittel werden nicht brennbare Gase, Löschpulver, Schaum, Wasser oder wässrige Lösungen verwendet.

Bis Mitte der 1990er-Jahre wurden auch Halone als Löschmittel eingesetzt, die Verwendung ist aber seitdem wegen der extremen Ozonschicht-Schädigung verboten, siehe Montreal-Protokoll.

Druckerzeugung

Pulverlöscher (Aufladelöscher) in Benutzung
Transparenter Feuerlöscher für Schulungszwecke

Nach der Architektur der Druckerzeugung unterscheidet man folgende Arten von Feuerlöschern:

Aufladelöscher

Aufladelöscher bestehen aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter), Löschmittel und Treibgas sind also getrennt. Prinzip: Wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung hergestellt, zum Beispiel durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter, so strömt das Treibmittel (Treibgas, z. B. Kohlenstoffdioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Man sagt, der Aufladelöscher ist „aufgeladen“ – er ist nun bereit, das Löschmittel auszustoßen. Man unterscheidet Aufladelöscher mit außerhalb oder innerhalb (im Löschmittelbehälter) angebrachter Treibgasflasche. Aufladelöscher mit Löschschaum existieren als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat. Aufladelöscher besitzen eine Lebensdauer von bis zu 25 Jahren (regelmäßige Wartung vorausgesetzt). Außerdem wird ihnen eine höhere Zuverlässigkeit im Vergleich zu Dauerdrucklöschern zugeschrieben. Die Anschaffungskosten sind etwas höher, dafür kann der Feuerlöscher einfacher gewartet werden, was wiederum die Instandhaltungskosten verringert.

Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher)

Bei Dauerdrucklöschern befinden sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter. Prinzip: das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigung der Auslösevorrichtung, z. B. eines Schalthebelventils, steigt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr und tritt über den Löschschlauch durch die Löschdüse aus dem Feuerlöscher aus. Der Betriebsdruck bei Dauerdrucklöschern liegt bei 15 bar.

Vorteil dieser Bauweise ist der geringe technische Aufwand, weshalb diese Löscher zur preisgünstigen Standardklasse gehören. Nachteil ist, dass der Löschmittelbehälter ständig unter Druck steht (untersteht somit der Druckbehältergesetzgebung). Dadurch besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (sogenannte Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird. Ebenso beträgt die Lebenserwartung in etwa 20 Jahre (regelmäßige Wartung vorausgesetzt) und Wartungskosten sind aufgrund der verwendeten Technik etwas höher als bei Aufladelöschern.

Gaslöscher

Eine weitere Möglichkeit der Druckspeicherung sind sogenannte „Gaslöscher“, bei denen das Löschmittel (Kohlenstoffdioxid, CO2) gleichzeitig das Treibmittel ist.

Chemische Druckerzeugung (veraltet)

Löscher mit chemischer Druckerzeugung sind in der aktuellen Norm EN 3 nicht mehr vorgesehen und sollten mittlerweile überall ausgemustert sein. Chemische Druckerzeugung war früher vor allem bei Wasser- und Schaumlöschern üblich: Im Löschmittel waren alkalische Salze gelöst; zur Inbetriebnahme wurde durch einen Schlagknopf eine Säureampulle zertrümmert – die folgende chemische Säure-Base-Reaktion führte zur Bildung von Kohlenstoffdioxid, das als Treibmittel fungierte.

Die folgenden Kurzzeichen zur Druckerzeugung sind in der EN 3 nicht mehr vorgeschrieben. Sie sind daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden und haben daher ebenfalls nur noch geschichtliche Bedeutung:

Kennbuchstabe C: Chemische Druckerzeugung während der Inbetriebnahme
Kennbuchstabe H: Aufladelöscher, ein gesonderter Treibmittelbehälter setzt den Löschmittelbehälter bei der Inbetriebnahme unter Druck. Der Treibmittelbehälter kann entweder außerhalb des Löschmittelbehälters angebracht sein und damit leichter als solche erkennbar sein oder innerhalb, wo man ihn damit meist nur an der Bezeichnung erkennt.
Kennbuchstabe L: Dauerdrucklöscher, der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck. Auf Grund der Bauart sind sie die preisgünstigeren.

Eignung von Feuerlöschern

Eignung von Löschmitteln in Handfeuerlöschern für Brandklassen – nach EN 2 (vormals DIN 14406)

Brandklasse

A

B

C

D

F

Löschmittel

Kennbuchstabe4

Feststoffe

Flüssigkeiten

Gase5

Metalle

Speisefett

Wasser

W

1

2

3

Wasser-Nebel[8]

W

2

Schaum

S

2

3

BC-Pulver

P

ABC-Pulver

PG

Metallbrandpulver

PM

Kohlenstoffdioxid CO2

K

2

Fettbrandlöschmittel

F

/ 6

2

geeignet
ungeeignet
Einsatz birgt besondere Gefahren (siehe 1 2 3)

1 Gefahr der Brandausbreitung
2 Gefahr einer heftigen, u. U. explosionsartigen Reaktion
3 Gefahr der Fettexplosion
4 Die Kennzeichnung durch Kennbuchstaben ist nicht mehr normgemäß.
5 Das Löschen von Bränden gasförmiger, unter Druck austretender Stoffe ist schwierig und nur mit speziellen Feuerlöschern möglich, deren Vorkommen heute gegen null tendiert.
6 Teilweise sind Fettlöscher auch für die Klassen A B F erhältlich.

Funktionsdauer

Die Dauer des Löschmittelausstoßes wird oft unrealistisch hoch eingeschätzt. Aufgrund der begrenzten Löschmittelmenge und zugleich einer hohen Ausstoßrate kann man nur mit recht kurzen Zeiten rechnen.

Nach DIN EN 3 ist nicht die Löschmittelmenge, sondern das sogenannte Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Die Löschmittelmenge hat aber Einfluss auf die Funktionsdauer eines Feuerlöschers.

Die Funktionsdauer ist die Zeit, in der das Löschmittel kontinuierlich bei vollständig geöffneter Unterbrechungseinrichtung löschwirksam austritt.

Funktionsdauer [Sekunden]

Füllmenge

Kohlenstoffdioxidlöscher

Pulverlöscher

Wasser- und Schaumlöscher

Wassernebellöscher

1–2 kg

6–12

2 kg
05–10

5 kg
10–15

6 kg

15–23

12 kg

18–33

2 l

10–15
20

6 l

20–30
50

9 l

60

Feuerlöscher im Straßenverkehr

Für Gefahrguttransporte und Omnibusse, in manchen Ländern wie Belgien oder Griechenland sowie in Estland, Lettland, Litauen und Polen auch für Pkw, sind Feuerlöscher vorgeschrieben.[9] Bei Lkw sind diese zwar nicht vorgeschrieben, es ist aber angeraten, mindestens einen 6-kg-Löscher mitzuführen. In Frankreich sind Feuerlöscher für Lkw allerdings vorgeschrieben: Zugmaschine 2 kg 8A 34 B, Auflieger 6 kg 21A 113B.

In Pkws sollte zumindest ein 2-kg-Löscher mitgeführt werden, da eine ungeübte Person mit geringerer Füllmenge kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Der Feuerlöscher sollte griffbereit gelagert sein (z. B. unter dem Beifahrersitz), da eine eingeschränkte Zugänglichkeit (z. B. im Kofferraum) den Start der Benutzung verzögert und sich der Brand weiter ausbreiten kann.

Feuerlöscher im Schienenverkehr

In Deutschland müssen in Triebfahrzeugen und Reisezugwagen Feuerlöscher bereitgestellt werden, die den Anforderungen für elektrische Anlagen genügen und zumindest ab −20 °C einsatzfähig sind.[10] Hierbei werden zumeist 6-Liter-Schaum- oder -Wasserlöscher eingesetzt.[10]

In Dänemark ist im Triebfahrzeug ein Kohlendioxidlöscher mitzuführen, in Österreich ein Schaumlöscher und in Italien ein Pulverlöscher.[11]

Feuerlöscher im Luftverkehr

Trotz der ökologischen Bedenklichkeit werden in Flugzeugen wegen ihrer guten Löschwirkung noch heute Halonlöscher mitgeführt, wobei das Löschmittel Halon immer mehr durch alternative Feuerlöscher abgelöst wird, was sich jedoch primär auf die Flugzeugkabine bezieht. Für Triebwerke, Hilfsgeneratoren (APU, meist im Heck des Flugzeuges) und die Frachträume sowie Abfallbehälter der Bordtoiletten wird jedoch nach wie vor oft Halon als Löschmittel verwendet.

Bei einem Flugzeugbrand (z. B. in der Kabine) muss man sich stets daran erinnern, sehr gezielt zu löschen, da die Löschdauer eines 6-kg-Löschers nur etwa 20 Sekunden bis zur vollständigen Entleerung beträgt. In Kleinflugzeugen werden sogar oft noch kleinere Löschmittelbehälter mitgeführt.

In Flugzeugen werden Brandherde idealerweise mit einem Löschabstand von etwa 70–100 cm gelöscht. Bei Flugzeugen ist zu beachten, dass es nach dem Einsatz von CO2-Löschern bereits bei Einwirkzeiten von 30 Sekunden (angenommene Konzentration: 10 %) zu Schwindelanfällen kommen kann, die die sichere weitere Flugdurchführung beeinträchtigen können.

Feuerlöscher in Arbeitsstätten

Berechnungsgrundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern in Abhängigkeit von der Brandgefährdung sind die Löschmitteleinheiten (LE). Sie wurden eingeführt, um die unterschiedlichen Löschwirkungen (Einstufungszahl) von verschiedenen Löschern (Wasser, Schaum, Pulver, Kohlenstoffdioxid) miteinander vergleichen zu können. Ein Feuerlöscher kann bis zu 15 LE haben. Ein Wandhydrant entspricht 27 LE, jedoch dürfen laut der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2[12] maximal ein Drittel der benötigten Löschmitteleinheiten durch Wandhydranten gestellt werden.

In Deutschland ist die Grundlage für das Berechnungsverfahren die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2[12] sowie die deutsche Fassung der europäischen Norm DIN EN 3. Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ist es Pflicht, Feuerlöscher bereitzustellen und diese gemäß DIN EN ISO 7010 mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher zu kennzeichnen. In Orientierung an die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 133 wird das Ausgabeergebnis hinsichtlich der Löschmitteleinheiten optimiert, ohne dass hierdurch die durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 und die DIN EN 3 getroffenen Regelungen berührt werden.

In Österreich ist – neben der obigen Normen – die TRVB F 124 maßgebend.

Instandhaltung / Prüfung

Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14406-4, in Österreich die ÖNORM F-1053 Überprüfung und Wartung (11/2004) sowie (vorrangig) die vom Hersteller erlassenen Instandhaltungsanweisungen. In Österreich müssen Personen bzw. Firmen, die Feuerlöscher warten, alle vier Jahre vom TÜV Austria zertifiziert werden.

Seit Januar 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese zusätzlich gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer nach TRBS 1203/2 ausgebildeten zur Prüfung befähigten Person überprüfen zu lassen.[13]

Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher längstens vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion kontrolliert werden (Sonderregelungen sind zu beachten).

Die Instandhaltung dient vor allem:

der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet)

Nach ordnungsgemäßer Instandhaltung erhält der Feuerlöscher einen Instandhaltungsnachweis.

Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben.

Weitere Löschmittel und -systeme

Glutlöscher für Zigaretten
Feuerlöschdecke für Menschen und Bratpfanne
Sprinkleranlage in Gebäuden

Literatur

Willy Symanowski: Die Roten Hefte, Heft 14 – Feuerlöscher im vorbeugenden Brandschutz – Tragbare Geräte. 9. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 1992, ISBN 3-17-011287-2. 

Weblinks

Commons: Feuerlöscher Ã¢Â€Â“ Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Feuerlöscher Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Niederösterreichischer Zivilschutzverband: Erste Löschhilfe – Übersichtliche Zusammenstellung
Feuerlöscher-Rechner und Feuerlösch-App für Arbeitsstätten in Deutschland nach ASR A 2.2 von Mai 2018
Feuerlöscher-Rechner für Arbeitsstätten in Deutschland
Feuerlöscher aus (österreichischer) rechtlicher Sicht im Blaulicht 01/2015

Einzelnachweise

↑ Keepers of the Flame: The Role of Fire in American Culture, 1775-1925. Princeton University Press, 2014, ISBN 978-1-4008-6299-3, S. 110 (books.google.de). 

↑ Donau-Zeitung Passau: 1852,1/6. Donau-Zeitung, 1852 (books.google.de). 

↑ Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit oder neuestes encyclopädisches Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe: Phenylamin – Sieboldia. Pierer, 1853, S. 4 (books.google.de). 

↑ Siegfried Bauer’s Feuer-Annihilator, in: Zeitschrift für Instrumentenbau 1883-84, S. 203 (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek)

↑ ‚Löschschaum damals und heute‘ Feuerwehr-Magazin Sonderheft 2006 „Brandbekämpfung mit Schaum“, Seite 9

↑ Nürnberger Feuerwehrmuseum. In: https://www.nuernberg.de.

↑ Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive)

↑ Telesto Deutschland GmbH: Telesto-Nebel im mobilen Feuerlöscher (Memento vom 8. Februar 2015 im Internet Archive)

↑ Bußgeldkatalog 2021. Abgerufen am 6. Februar 2021. 

↑ a b Eisenbahn-Bundesamt: Feuerlöscher (Memento vom 7. Juli 2016 im Internet Archive)

↑ Institut für Land-und Seeverkehr: Betriebssysteme elektrischer Bahnen – Barrieren für den internationalen Eisenbahnverkehr

↑ a b Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände.

↑ Prüfungen nach BetrSichV an tragbaren Feuerlöschern abgerufen am 7. Februar 2013

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4204255-0 (OGND, AKS)

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