Dieser Artikel behandelt die Outdoor-Aktivität. Zu weiteren Bedeutungen siehe Camping (Begriffsklärung).
Camping auf einem Platz in Norwegen
Camping (auch Kampieren, von lat. campus âÂÂFeldâÂÂ) bezeichnet eine Form des Tourismus. Die Urlauber übernachten in diesem Fall in Zelten, Hängematten, Wohnwagen oder Wohnmobilen, in Dachzelten oder ausgebauten Vans. Wird in Zelten gecampt, so spricht man auch von Zelten.
Camping wurde Anfang des 20. Jahrhunderts populär und ist mittlerweile eine weitverbreitete Urlaubs- und Reiseform. Inzwischen finden sich weltweit Möglichkeiten, auf Campingplätzen, oft in landschaftlich reizvollen Lagen (zum Beispiel auch in Natur- und Nationalparks) zu übernachten. Campingplätze stellen â wie auch manche Reisemobil-Stellplätze â sanitäre und elektrische Versorgungseinrichtungen zur Verfügung. Campingplätze gibt es für jeden Geschmack von der einfachen Wiese mit Waschhaus bis zu hoch komfortablen Einrichtungen mit Supermärkten, Restaurants, eigenem Schwimmbecken sowie Fernsehanschluss und Internetangebot (meist WLAN). ÃÂbernachtungen auf Campingplätzen sind in der Regel preiswerter als in Hotels; die Preise haben sich allerdings in den begehrten Urlaubsregionen und bei komfortablen Angeboten in der Hauptsaison angenähert.
In den meisten Ländern Europas ist Kampieren auÃÂerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen (Wildes Campen) nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen gestattet.[1]
Inhaltsverzeichnis
1 Definition
2 Geschichte des Campens
3 Glamping
4 Wintercamping
5 Vanlife
6 Rechtliche Situation
6.1 Deutschland
6.2 ÃÂsterreich
6.3 Italien
6.4 Schweiz
6.5 Skandinavien, Schottland
6.6 Kroatien
7 Statistiken
7.1 Deutschland
7.2 ÃÂsterreich
7.3 Schweiz
8 Campingausrüstung
9 Siehe auch
10 Literatur
11 Weblinks
12 Einzelnachweise
Definition
Ein Zeltplatz in der Türkei
Der Begriff Camping umfasst eine sehr breite Spanne von Aktivitäten. Ihnen allen ist gemeinsam, nicht in Gebäuden zu übernachten, sondern die Zeit in der freien Natur oder auf â möglichst naturnahen â für das Campen vorgesehenen Einrichtungen zu verbringen. Dazu gehören einfaches Zelten in der freien Natur, bei dem der Camper nur einfache Hilfsgegenstände wie ein Zelt, einen Schlafsack, Kochgeschirr und so weiter nutzt bis hin zum Aufenthalt mit hochkomfortablen Wohnwagen oder Wohnmobilen auf nicht weniger komfortablen Campingplätzen.
Camping kann allein um des Campings willen durchgeführt werden. Oftmals wird es aber auch mit Sport oder anderen Aktivitäten wie Angeln, Schwimmen, Wandern, Sightseeing oder verschiedenen anderen Aktivitäten auf einem Campingplatz â zum Beispiel Grillen â verbunden.
Personen, die der Freizeitbeschäftigung „Camping“ nachgehen, bezeichnen sich gerne als Camper.
Camping kann die mehrwöchige Gestaltung eines Urlaubes bedeuten. Es kann aber auch die bevorzugte ÃÂbernachtungsform eines Reisenden sein. Die Spanne reicht vom Wanderer und âÂÂRucksacktouristenâ sowie Reisenden per Fahrrad, Motorrad oder Boot mit entsprechend einfacher und leicht gehaltener Campingausrüstung bis zum Camper, der mit Wohnwagen oder Wohnmobil reist.
Eine Sonderform des Campens ist das Dauercampen. Beim Dauercampen hat sich der Camper mit seinem Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz niedergelassen und besucht diesen in der Regel auch mehrmals im Jahr beziehungsweise verbringt dort längere Zeitabschnitte. Als Camp wird hingegen eine ortsfeste Einrichtung bezeichnet, die zwar provisorischen Charakter hat, aber nicht der Freizeitgestaltung dient und nicht im eigentlichen Sinne mit dem Camping zu vergleichen ist. Ebenso wird die ÃÂbernachtung in Kraftfahrzeugen zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit nicht als Camping verstanden.
Geschichte des Campens
Campen in Kanada im Jahr 1907
Camping entstand Anfang des 20. Jahrhunderts, als nach dem Ersten Weltkrieg der Aufschwung mit den Goldenen Zwanzigern Einzug in Deutschland hielt. Erstmals konnte sich der Normalverbraucher Urlaub leisten, zuvor hatten Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Es lag nahe, in der freien Natur kostengünstig zu regenerieren. Man campte relativ einfach, mit Zelten und einfachen Gegenständen zur Erholung wie Faltbooten. Es entstand die sogenannte âÂÂWochenendbewegungâÂÂ. So waren es auch die Faltbootfirmen und die Anhänger dieses Sports, die die Ausrüstung entwickelten. Die Faltboothersteller bauten ihre Zelte, die zuvor nur aus einfachen Zeltbahnen bestanden hatten, wie die Häute ihrer Boote. Oben aus dichtgewebter Baumwolle und mit einem Boden aus Gummi. Die Faltbootpioniere Carl Joseph Luther und Hans Berger (Firma Sport Berger) erfanden das notwendige Zubehör: Den Daunenschlafsack und die Luftmatratze.[2]
Eines der ersten Reisemobile, der VW-Bus T1, Campingbus mit Hubdach
Motorroller im Campingeinsatz (2010)
Durch den Zweiten Weltkrieg wurde die Entwicklung unterbrochen, erst nach Kriegsende und mit dem einsetzenden Wirtschaftswunder konnte sich die breite Masse wieder Urlaub leisten. Erstmals wurden Pkws umgebaut und mit Campingutensilien ausgestattet. Der im Jahr 1931 erfundene Wohnwagen trat seinen Siegeszug an. Es entstanden Begriffe wie âÂÂStoffvillaâ oder âÂÂHaus am HakenâÂÂ. In den 1960er Jahren entstand eine auf Camping spezialisierte Industrie. Es wurden extra Fahrzeuge wie der VW-Bus für das Camping umgebaut, das Camping wurde technisiert und durch Neuerungen wie die Bordtoilette komfortabler. In den letzten Jahrzehnten wurde die Palette der Angebote stetig ausgebaut, sowohl was die Anzahl der Campingplätze als auch die Hersteller von Fahrzeugen und Ausrüstung anbelangt. In der DDR war der Camping-Urlaub auch aufgrund des Mangels an offiziellen Ferienplätzen sehr populär. Laut DDR-Historiker Stefan Wolle gab es Ende der 1980er Jahre 529 Zeltplätze in der DDR mit 20 Millionen ÃÂbernachtungen.[3] Daneben waren auch die CSSR und der ungarische Plattensee beliebte Campingziele der Ostdeutschen.
Glamping
â Hauptartikel: Glamping
Der Begriff Glamping ist ein Kofferwort für englisch âÂÂglamourous campingâ für âÂÂluxuriöses Campenâ und bezeichnet luxuriöse Formen des Campings.[4]
Der Begriff kam um das Jahr 2005 in GroÃÂbritannien auf[5] und wurde 2016 ins Oxford English Dictionary aufgenommen.[6]
Wintercamping
Unter Wintercamping versteht man das Campen im Winter beziehungsweise bei sehr niedrigen Temperaturen in Schnee und Eis. Wintercamping wird oft mit Wintersportarten verbunden.
Vanlife
Eine Sonderform des Campings ist das Wohnen und Reisen in einem Freizeitfahrzeug â vorwiegend in einem Wohnmobil â bei Aufgabe eines festen Wohnsitzes. Gründe können Wohnungsnot oder auch Abenteuer- und Reiselust sein. âÂÂFreies Stehenâ wird gegenüber dem Aufenthalt auf Camping- oder Wohnmobilstellplätzen bevorzugt. In den USA wurde für diese Lebensform der Begriff âÂÂVanlifeâ geprägt[7].
Inzwischen wird der Begriff erweitert verwendet und beschreibt einen verstärkt zu beobachtenden Trend, mit einem nur einfach â oft selbst â ausgebauten Fahrzeug zu reisen und Camping- oder Wohnmobilstellplätze möglichst zu meiden. Naturnähe und Einfachheit stehen im Vordergrund.[8]
Rechtliche Situation
Die Gestattung von Camping gestaltet sich von Land zu Land, teilweise auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Grund hierfür ist die gesetzliche Regelungskompetenz, welche sich in jedem Land unterscheidet. So ist die Regelung des Campens in Italien beispielsweise Sache der Kommunen, in Deutschland bestimmen Landes- und Bundesgesetze, wo Camping gestattet ist und wo nicht.
In den meisten europäischen Ländern ist Camping lediglich auf behördlich genehmigten Campingplätzen und gegebenenfalls mit Zustimmung des Grundeigentümers auf Privatgrundstücken zulässig.
Deutschland
Ein Zelt mit Moskitonetzen zum Schutz vor Insekten
In Deutschland richten sich Verbote auf öffentlichen StraÃÂen nach der StVO oder der StVZO. In Wohnmobilen und Campinganhängern ist das einmalige ÃÂbernachten im Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) oder in einem Reisemobil auf Raststätten und Parkplätzen geduldet. AuÃÂerhalb von Camping- beziehungsweise Stellplätzen sowie Privatgrundstücken ist der Aufenthalt mit einem Wohnmobil/Wohnanhänger nur für die âÂÂWiederherstellung der Fahrtüchtigkeitâ gestattet. Es darf dabei allerdings kein Aufbau von Trittstufen, Stühlen/Tischen, Grill oder zum Beispiel Markisen stattfinden. Caravans dürfen in Deutschland auf öffentlichem Verkehrsgrund bis zu 14 Tage an einer Stelle stehen und müssen dann wie jeder normale Pkw-Anhänger gemäàç 12 Absatz 3b der StraÃÂenverkehrsordnung[9] entfernt werden.
Für Wohnmobile gelten bei den ÃÂbernachtungen die gleichen Bedingungen wie für Wohnwagen. Nur das Abstellen ist bei Wohnmobilen wie bei einem Pkw frei von Zeiten gestattet. Zwar gibt es den Begriff âÂÂWildes Campenâ im deutschen Recht nicht, aber ein Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum, der über das zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendige Maàhinausgeht, gilt als unerlaubte Sondernutzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Oft verboten: Wilde Feuerstellen
Campen an anderen Orten auÃÂerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen kann unter Umständen als Ordnungswidrigkeit nach den (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetzen bis hin zur Straftat wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verfolgt werden. Dies gilt auch für typische Begleithandlungen wie das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall.
Wo Camping in freier Natur weder ausdrücklich erlaubt noch verboten ist, ist es mit Genehmigung des Grundstückseigentümers zulässig.[10] Ausdrücklich verboten ist Camping in vielen Schutzgebieten. In Baden-Württemberg (ç 44(1) NatSchG), Brandenburg (ç 22(4) BbgNatSchAG, ç 44(4)1 BbgNatSchG) und Schleswig-Holstein (ç 37 LNatSchG) verbieten die Landesnaturschutzgesetze Campen in freier Landschaft, also auÃÂerhalb geschlossener Ortsteile, generell. Bei VerstöÃÂen können BuÃÂgelder verhängt werden. In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erlauben die Landesnaturschutzgesetze jedoch nicht motorisierten Reisenden (Wanderern, Radwanderern, Kanuwanderern, Reitern und so weiter), für eine Nacht Zelte auch in freier Landschaft aufzustellen, sofern keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen und das Zelten âÂÂprivatrechtlich erlaubtâÂÂ, also vom Grundstückseigentümer gestattet ist.[11] In Mecklenburg-Vorpommern sind Nationalparke, Nationale Naturmonumente und Naturschutzgebiete generell von dem Zeltrecht ausgenommen, in Küstendünen und auf Strandwällen ist das Zelten verboten. In Schleswig-Holstein ist das Zelten in Küstendünen, auf Strandwällen und auf dem Meeresstrand verboten.
Ob das ÃÂbernachten ohne Zelt (zum Beispiel mit Tarp, Biwaksack, Schlafsack, Hängematte) in freier Natur von dem allgemeinen Betretensrecht in den Landesnaturschutzgesetzen abgedeckt ist und deshalb keiner Genehmigung bedarf, wird unterschiedlich beurteilt.[12] Es stellt jedenfalls keine Ordnungswidrigkeit dar.[10]
ÃÂsterreich
Wildes Campen ist in ÃÂsterreich untersagt. Zugelassenes Campen ist nur auf ausgezeichneten Plätzen gestattet. Einmaliges ÃÂbernachten im Wohnmobil ist auf der Durchreise auÃÂerhalb von Campingplätzen im Allgemeinen gestattet, nicht jedoch in Wien,[13] Tirol und auch nicht in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten. Ebenso wie in Deutschland ist dabei das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien untersagt.
In den 1990er Jahren wurde freies Kampieren zunehmend durch Campier- oder Campingverordnungen der Länder geregelt. Als Faustregel galt um 1993: Bis zu etwa 3 Zelten, 9 Personen, 3 Nächte wird auÃÂerhalb eines bewilligten Campingplatzes toleriert, sofern der Grundstückseigentümer zustimmt, das Ortsbild nicht beeinträchtigt und der Anstand nicht verletzt wird. Gemeinden können davon abweichende Regelungen treffen. Erholungs-Campieren wird in der Fussgängerzone vor dem Rathaus nicht passen, als Protestcamp jedoch schon. In der Badehose sich auf der Wiese vor der Wallfahrtskirche, gegenüber einer Schule oder einem Gastgarten zu sonnen wird kaum geduldet, ein Rad- oder Fusswanderer, der trotz Regens unterwegs ist und sich bald wieder auf den Weg macht, viel eher.
Campieren hat in ÃÂsterreich, die Hälfte der Campierenden kommt aus ÃÂsterreich selbst, in den letzten Jahren (Stand 2014) deutlich zugenommen. Bedeutend sind auch Campings im Zuge von eventuell mehrtägigen Grossveranstaltungen wie Konzerten.[14]
Italien
In Italien ist das Wildcampen generell verboten und kann mit einem BuÃÂgeld in Höhe von 100 bis 500 Euro geahndet werden. Besonders in touristischen Gegenden wird streng auf die Einhaltung des Verbots geachtet. Allerdings ist, ähnlich wie in Deutschland, das Campen auf einem Privatgelände erlaubt, wenn der Besitzer damit einverstanden ist.[15] Ob der Abschnitt 2 des Artikels 185 des Codice della Strada[16] das einmalige ÃÂbernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gestattet, ist umstritten. Es gelten zudem vielfache, örtliche Einschränkungen.
Schweiz
In der Schweiz gibt es das Jedermannszutrittsrecht nach Art. 699 ZGB, welches es jeder Person im Prinzip gestattet, im Freien zu übernachten, soweit dabei keine Schäden entstehen oder Abfälle zurückbleiben. Dieses Recht ist allerdings in zahlreichen Kantonen durch Verbote eingeschränkt: Im Nationalpark, in Jagdbanngebieten, Naturschutzgebieten und während der Ruhezeit in Wildruhezonen darf weder campiert noch biwakiert werden; beziehungsweise dürfen die Wege ohnehin nicht verlassen werden. Dort, wo es erlaubt ist, wird empfohlen, die Genehmigung des Grundstückeigentümers einzuholen. Ausserhalb der Verbotszonen ist eine einzelne ÃÂbernachtung einer kleineren Personengruppe oberhalb der Waldgrenze unproblematisch. Aus Rücksicht auf Wildtiere und sensible ÃÂkosysteme wird davon abgeraten, in Auen, in Feuchtgebieten, direkt an der oberen Waldgrenze sowie in der Nähe von Felsen zu übernachten. Der Schweizer Alpen-Club gibt dazu ein Merkblatt heraus.[17]
Skandinavien, Schottland
In den nordischen Ländern mit Ausnahme Dänemarks und in Schottland hat sich im Laufe der Geschichte ein Nutzungsrecht für öffentlich zugängliche Bereiche in der Natur entwickelt. Dieses sogenannte Jedermannsrecht erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, auf unkultiviertem Land vorübergehend zu campen, auch wenn dieses Land in Privatbesitz ist. Voraussetzungen sind beispielsweise, dass nichts beschädigt wird und keine Abfälle zurückgelassen werden. Und um näher als 150 Meter an einem bewohnten Haus (auch Ferienhütten zählen dazu) campen zu dürfen, muss die Einwilligung der Bewohner eingeholt werden. Das Befahren von unkultiviertem Land mit Motorfahrzeugen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Kroatien
In Kroatien achtet die Polizei streng darauf, dass im Tourismusgebiet nicht im Auto übernachtet wird.
Statistiken
Für viele Staaten weltweit ist der Tourismus generell und das Camping im Speziellen eine wichtige Einnahmequelle.
Deutschland
Im Jahr 2016 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 9 Millionen Gästeankünfte (+3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr) auf deutschen Campingplätzen mit insgesamt etwa 30,5 Millionen ÃÂbernachtungen (ein Rekord; +4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr) gezählt. Gäste aus dem Inland machten mit etwa 7,5 Millionen Ankünften (etwa 83 Prozent aller Ankünfte) und etwa 26 Millionen ÃÂbernachtungen (etwa 86 Prozent aller ÃÂbernachtungen) den gröÃÂten Teil der Campingtouristen aus. Aus dem Ausland wurden insgesamt etwa 1,5 Millionen Ankünfte und etwa 4,3 Millionen ÃÂbernachtungen gezählt. Diese Ergebnisse umfassen nur das Tourismuscamping und nicht das Dauercamping. Deutsche Touristen blieben mit durchschnittlich 3,5 ÃÂbernachtungen deutlich länger als Gäste aus dem Ausland, die durchschnittlich 2,8 Nächte auf den Campingplätzen verbrachten.[18] 2016 gab es in Deutschland 2919 Campingplätze mit einer Anzahl von etwa 220.000 Stellplätzen.[19]
Camping mit dem Wohnwagen
Die Niederländer waren auch 2016 die mit Abstand wichtigste Gästegruppe unter den ausländischen Campingtouristen: Etwa jeder zweite ausländische Gast auf deutschen Campingplätzen kam aus den Niederlanden. Mit deutlichem Abstand lagen die Schweizer an der zweiten Stelle, gefolgt von den Dänen. Der Gesamt-Jahresumsatz der deutschen Campingplätze erreicht knapp 4 Milliarden Euro pro Jahr.[20]
ÃÂsterreich
In ÃÂsterreich übernachteten in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 4,93 beziehungsweise 4,67 Millionen Menschen auf Campingplätzen, dabei war das Bundesland Kärnten mit 1,79 und 1,67 Millionen ÃÂbernachtungen knapp führend vor Tirol mit 1,34 und 1,25 Millionen.
Im Jahre 2006 übernachteten insgesamt 5,4 Prozent weniger Menschen auf einem Campingplatz als noch im Vorjahr. Im Hinblick auf die Gesamtzahl der ausländischen Touristen im Land ist Deutschland führend mit einem Anteil von etwa 56 Prozent aller Gäste.
Schweiz
Innerhalb der Schweiz kamen Deutsche und Niederländer im Jahr 2010 mit 33 Prozent aller ÃÂbernachtungen nach den Schweizern mit 53 Prozent aller ÃÂbernachtungen auf Platz zwei und drei.
Im Jahre 2010 wurden insgesamt 3,328 Millionen ÃÂbernachtungen gezählt, 2009 waren es mit 3,65 Millionen ÃÂbernachtungen 10,2 Prozent mehr. 28 Prozent aller Gäste übernachteten im Tessin (etwa 921.000), danach folgten das Wallis (etwa 523.000 ÃÂbernachtungen oder 16 Prozent) und das Berner Oberland (etwa 365.000 ÃÂbernachtungen oder 11 Prozent).
Der durchschnittliche Gast übernachtete 3,5 Tage in der Schweiz, wobei das Tessin einen Wert von durchschnittlich 4,5 Tagen verbuchen konnte, die Zentralschweiz hingegen nur 2,4 Tage.[21]
Campingausrüstung
Camping in der algerischen Sahara
ÃÂblicherweise werden beim Zelten und Trekking verwendet:
Zelt (inklusive Zeltnägeln/Heringen)
Schlafsack
Isomatte beziehungsweise Luftmatratze
Kocher
Hammer
Zur Campingausrüstung zählen in der Regel auch Campingstühle und Campingtische. Hierbei handelt es sich um spezielle Konstruktionen, die die Anforderungen an einen mobilen Outdoor-Einsatz erfüllen. Damit sie nur wenig Stauraum beanspruchen, kann man Campingstühle und -tische beispielsweise zusammenfalten beziehungsweise zusammenklappen. Das so genannte PackmaÃÂ, also das Abmaàim zusammengeklappten Zustand, ist dabei relativ klein. Zudem sind Campingstühle und -tische idealerweise aus wetterfesten Materialien gebaut. Des Weiteren sind sie im optimalen Fall leicht, weshalb die Gestänge häufig aus Aluminium bestehen. Die Tischplatten bei Campingtischen sind üblicherweise aus Kunststoff gefertigt.
Siehe auch
Bear Pole
Bordtoilette
Campingführer
Literatur
Arnold Thunker: Mit Sack und Pack und Gummiboot. Die Geschichte des Campings, Kiepenheuer, 1999, ISBN 3-378-01034-7.
Weblinks
Commons: Camping â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Camping â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen
Linkkatalog zum Thema Camping bei curlie.org (ehemals DMOZ)
Einzelnachweise
â Wilcampen und frei stehen in Europa. In: www.caravanya.com. Abgerufen am 18. Juni 2020.
â 90 Jahre Faltbootwerft Pionier, Ausstellungskatalog 2015, Seite 49
â „Campen zur DDR-Zeit“, superillu.de, 17. Juli 2017, abgerufen am 16. Februar 2018
â „Glamping“ ist Camping für ganz Anspruchsvolle, welt.de, 19. August 2011, abgerufen am 26. Februar 2013
â Glamping? Staycation? Travel Industry Loves Made-up Words
â telegraph.co.uk 6. Juli 2016: Glamping, power couple and tl;dr among words added to Oxford English Dictionary
â US-Aussteiger-Trend #Vanlife
â Der Spiegel: Vanlife â Die Verwirklichung des Traums von Freiheit – Unterwegs mit dem Camper | Abgerufen am 02.12.2020
â ç 12 Absatz 3b
â a b Bernd Grillts, ÃÂbernachten im Freien Teil 2 (Memento vom 26. September 2017 im Internet Archive), abgerufen am 25. September 2017.
â ç 22(1)2 BbgNatSchAG, ç 44(4)2 BbgNatSchG, ç 28 NatSchAG M-V, ç 37 LNatSchG SH.
â Bernd Grillts, ÃÂbernachten im Freien Teil 1 (Memento vom 25. September 2017 im Internet Archive), abgerufen am 25. September 2017.
â Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot des Kampierens (Kampierverordnung 1985)
â Camping-Boom: Ein Viertel mehr Nächtigungen, ORF.at, 16. Mai 2015
â Wildcampen in Europa: Gesetze und Regelungen. ADAC-Campingportal PinCamp, abgerufen am 27. August 2019.
â Parken von Campingfahrzeugen in Italien. Abgerufen am 4. Dezember 2020.
â Campieren & Biwakieren, SAC
â [1], Statistisches Bundesamt â Tourismus in Zahlen, abgerufen am 14. Februar 2018
â [2] Statistiken zum Campingtourismus, abgerufen am 14. Februar 2018.
â [3] Campingplätze in Deutschland â Umsatzprognose, abgerufen am 14. Februar 2018
â Jugendherbergen und Campingplätze 2010
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4009379-7 (OGND, AKS)
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