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Eine Wirtschaftsauskunftei ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen zum Zweck der Sammlung und Weitergabe wirtschaftsrelevanter Daten über Privatpersonen und Unternehmen an Auftraggeber.

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines
2 Arbeitsweise und Grundsätze
3 Datenquellen
4 Inhalte von Wirtschaftsauskünften

4.1 Auskünfte über Unternehmen
4.2 Auskünfte über Privatpersonen

5 Selbstauskunft
6 Abgrenzung
7 Haftung von Wirtschaftsauskunfteien
8 Auswahl großer Wirtschaftsauskunfteien
9 International
10 Literatur
11 Weblinks
12 Einzelnachweise

Allgemeines

Gläubiger oder sonstige Vertragspartner haben ein berechtigstes wirtschaftliches Interesse daran, qualifizierte Informationen über die Gegenpartei zu erhalten, damit sie ihr Zahlungs- oder sonstiges Risiko einschätzen können. Sie können das Handelsregister einsehen, das jedoch lediglich begrenzte Informationen über aktuelle wirtschaftliche Verhältnisse bereithält. Ratingagenturen sind meist auf Großunternehmen spezialisiert und werden von den Unternehmen selbst beauftragt, eine Bewertung über sie zu erstellen. Bankauskünfte schließlich fallen meist sehr allgemein gehalten und streng standardisiert aus. Die hierdurch auftretenden Lücken können durch Wirtschaftsauskunfteien geschlossen werden.

Arbeitsweise und Grundsätze

Wirtschaftsauskünfte werden nur an Personen erteilt, welche diese im Rahmen von Bonitätsprüfungen nutzen. Ein berechtigtes Interesse gemäß BDSG muss seitens des Anfragenden glaubhaft dargelegt werden. Die Auskunftei ist gemäß § 29 Abs. 2 Satz 5 BDSG verpflichtet, stichprobenhafte Überprüfungen des berechtigten Interesses vorzunehmen.

Gründe, die zur Auskunftseinholung berechtigen, sind unter anderem:

Geschäftsanbahnungen,
Inkasso von Forderungen oder
alle Arten von Kauf-, Miet- oder Leasingvertragsabschlüssen.

Die Auskunft erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der strikt geregelten Datenschutzbestimmungen, welche u. a. den Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindern sollen.

Entsprechende Datenschutzbeauftragte stehen den Wirtschaftsauskunfteien intern oder extern zur Seite, um beispielsweise Anfragegründe auf ihre Berechtigung hin zu prüfen. Sie überwachen die Einhaltung der Reglementierungen durch das BDSG und agieren auch als neutrale Sachverständige in Datenschutzfragen und -streitfällen.

Datenquellen

Die Auskunfteien bedienen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Einholung von Auskünften sowohl der Selbstbefragung von Firmen und Personen, als auch amtlicher sowie halbamtlicher Stellen. Allgemein zugängliche Quellen stellen dabei Telefon- und Adressbücher, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und andere Publikationen über Insolvenzen, Vergleiche, Unternehmensgründungen sowie öffentliche Register wie Handels- oder Vereinsregister dar. Zusätzlich erfolgt mitunter eine Befragung von Betroffenen, Geschäftspartnern. Zudem greifen die Auskunfteien auf ein Netzwerk von Datenpools zurück, welche auch die Einspielung von Informationen zur Zahlungsmoral von angeschlossenen Unternehmen beinhalten.

Ein wesentlicher Lieferant von Informationen zu Privatpersonen bilden die Inkassobüros. Es werden hauptsächlich negativ Daten an die Auskunfteien weitergegeben.

Inhalte von Wirtschaftsauskünften

Auskünfte über Unternehmen

Kommunikationsdaten
Firma, Geschäftssitz, Postfach, Ruf- und Telefaxnummern, E-Mail-Adresse und Website.
Rechtsform
Gesellschaftsform, Aktivitätsstatus, Gründungsdaten, Handelsregisterdaten, Gesellschafter, handelnde und persönlich haftende Gesellschafter des Unternehmens.
Gegenstand des Unternehmens
Branchenschlüssel (gemäß statistischem Bundesamt)
langtextliche Wiedergabe des Tätigkeitsbereichs
Niederlassungen, Filialen und Betriebsstätten.
Beteiligungen der Firma an weiteren Unternehmen.
Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens
Zahlungserfahrungen, Beurteilung der Geschäftsbeziehung, Höchstkreditvorschlag
Bewertung der finanziellen Lage anhand von Rankings, bzw. Ratings oder Kreditscorings
Wiedergabe archivierter „Negativmerkmale“ (z. B.: Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherungen, Mahnverfahren etc.).
Jahresabschluss
Immobilienbesitz
Art der Immobilie, Marktwert, Besitzverhältnisse.
Bankverbindungen
Angabe des Kreditinstitutes, Hausbank, Angabe der Kontonummern.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen des Unternehmens, Unternehmensdaten
Umsätze, Gewinne/Verluste, Eigenkapitalquote, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anzahl der Mitarbeiter etc.

Auskünfte über Privatpersonen

Kommunikationsdaten
Name, Vorname, postalische Anschrift, ggf. Zweitwohnsitz, Geburtsdatum, Ruf- und Telefaxnummern, E-Mail-Adresse und Homepage
Familienstand
Tätigkeit
Beurteilung der Finanzlage
Zahlungserfahrungen, Beurteilung der Geschäftsverbindung
Bewertung der finanziellen Lage anhand von Rankings, bzw. Bonitätsindizes
Wiedergabe archivierter „Negativmerkmale“
Umfeld
Immobilienbesitz
Art der Immobilie, Wert der Immobilie, Besitzverhältnisse (Miete/Eigentum etc.)
Beteiligungen
Wert der Beteiligungen, Besitzverhältnisse, (evtl. Pfändungen)
Bankverbindungen
Angabe des Kreditinstitutes, Angabe der Kontonummern
Daten zu laufenden (Giro-)Konten, Krediten, Leasingverträgen, Handyverträgen und weiteren Geschäften

Selbstauskunft

Seit dem 1. April 2010 besteht eine gesetzliche Pflicht für alle Auskunfteien, über die bei ihnen gespeicherten Daten zu informieren.[1] Die Abfrage ist dabei jedoch ausschließlich auf Angaben über die eigene Person beschränkt (Eigenauskunft). Verbraucherschützer kritisieren, dass die Branche kein standardisiertes Verfahren zur Selbstauskunft entwickelt habe, sodass bei jeder Auskunftei ein anderes Vorgehen notwendig ist. Außerdem sind nur grundlegende Informationen gebührenfrei abrufbar, das vollständige Profil einer Privatperson oder eines Unternehmens dagegen oft nur gegen Gebühr. Einige dritte Anbieter ermöglichen es, das Kreditprofil mehrerer Auskunfteien über sich selbst und andere zusammenzufassen.[2]

In Österreich ist die Selbstauskunft im Datenschutzgesetz 2000, § 26 (DSG) geregelt.[3] § 27 DSG 2000 regelt das Recht auf Richtigstellung oder Löschung.[4][5] Die ARGE Daten sowie die Datenschutzbehörde (vormals Datenschutzkommission, DSK) bieten Musterbriefe für Auskunftsersuchen, Beschwerden und Anträge.[6][7]

In der DSGVO werden in Artikel 15 Auskunftsrechte gegenüber Datenverarbeitenden festgelegt.

Abgrenzung

Anders als von Ratingagenturen werden von Wirtschaftsauskunfteien keine Finanzanalysen zur Bonität von Wirtschaftsteilnehmern mit Blick auch für die Zukunft und unter Einbeziehung von unternehmensinternen Unterlagen erstellt. In der Regel stellen Wirtschaftsauskunfteien die gesammelten Daten zur Weiterverarbeitung durch den Kunden zur Verfügung und geben eine unverbindliche Kreditwürdigkeitseinstufung ab (ebenfalls oft als Rating bezeichnet). Ratingagenturen geben ein (verbindliches) Finanzmarktrating ab. Die Tiefe der Prüfung und das Vertrauen der Marktteilnehmer in dieses Rating von Wirtschaftsauskunfteien bzw. Ratingagenturen haben auch Auswirkung auf die Haftung der Wirtschaftsauskunfteien für die zur Verfügung gestellten Daten.

Haftung von Wirtschaftsauskunfteien

Wirtschaftsauskunfteien schließen die Haftung für ihre Auskünfte und Ratings weitgehend aus.[8] Die Informationen der Wirtschaftsauskunfteien stammen in der Regel aus bereits veröffentlichten und öffentlich zugänglichen Quellen. Im Gegensatz zu den Ratings von Ratingagenturen wirken sich die Ratings von Wirtschaftsauskunfteien nicht „erheblich auf das Funktionieren der Märkte sowie das Vertrauen von Anlegern und Verbraucher aus.“[9]

Die Haftung von Wirtschaftsauskunfteien richtet sich daher regelmäßig nach der Vereinbarung zwischen Wirtschaftsauskunftei und ihrem Auftraggeber, eingeschränkt auf ein Vertrauen der Kunden in solche Auskünfte.[10]

Auswahl großer Wirtschaftsauskunfteien

SCHUFA Holding AG, Deutschland, Auskünfte über Privatpersonen, B2B Auskünfte
Bisnode AB, eine weltweit tätige Auskunftei, die im Jahr 2013 ihre in Deutschland tätiges Tochter Hoppenstedt Holding, eine B2B-Wirtschaftsauskunftei mit Daten von mehr als 4,6 Mio. aktiven deutschen Unternehmen, und ihre für Europa lizenzierte Marke Dun & Bradstreet auf die Muttermarke verschmolzen hat
Verband der Vereine Creditreform e. V., Deutschland, Firmenauskünfte, Privatpersonenauskünfte, Forderungsmanagement, Risikomanagement, Direktmarketing, Rating, Factoring, Systemlösungen
Crif Bürgel, Deutschland, Auskünfte über Privatpersonen, Firmeninformationen, Direktmarketing, Kreditmanagement, Forderungsmanagement
Arvato Infoscore, Deutschland, Auskünfte über Privatpersonen sowie Direktmarketing und Inkassodienstleistungen
Experian, ein globaler Anbieter von Informationsdienstleistungen
Bureau van Dijk (BvD)
Creditsafe Deutschland GmbH, B2B Auskünfte (Creditsafe Group)

International

In Österreich aktive Wirtschaftsauskunftsdienste:[11]

Kreditschutzverband von 1870 (KSV 1870)
Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG
Bisnode, siehe oben
Crif (ehemals Deltavista GmbH)
Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
GBI-Genios
Intrum Justitia

In der Schweiz aktive Wirtschaftsauskunftsdienste:

Bisnode, auch hier erfolgt 2013 ein Rebranding von Dun & Bradstreet

In den USA:

Equifax[12][13]
Experian Dienstleister für Unternehmensinformationen[14][12][13]
TransUnion, zählt zusammen mit den beiden vorgenannten zu den „Big Three“ der Branche
Dun & Bradstreet (hier unabhängig von Bisnode)
Creditsafe Group, globaler Informationsanbieter
Bureau van Dijk Daten nicht-börsennotierter Unternehmen

Neben diesen gibt es eine Vielzahl weiterer Auskunfteien, auch solche, die auf regionaler Ebene oder in einem spezifischen Wirtschaftszweig tätig sind.

Literatur

Stephan Gärtner: Harte Negativmerkmale auf dem Prüfstand des Datenschutzrechts. Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem, englischem und österreichischem Recht. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8300-5418-4. 

Weblinks

Wiktionary: Wirtschaftsauskunftei Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

↑ Thomas Wüpper: Auskunft ist künftig Pflicht. In: Frankfurter Rundschau. 31. März 2010, archiviert vom Original; abgerufen am 25. Juli 2012. 

↑ Robert Chromow: Adhoc-Bonitätsauskunft im Internet. In: akademie.de. 4. Mai 2010, abgerufen am 25. Juli 2012. 

↑ ARGE Daten – Übersicht Auskunftsrecht nach dem Datenschutzgesetz. Abgerufen am 20. Juli 2014.

↑ ARGE Daten – Widerspruch und Löschung gem. DSG 2000 §§ 27, 28 gegenüber Wirtschaftsauskunftsdienste / Finanzdienstleister. Abgerufen am 20. Juli 2014.

↑ ARGE Daten – Löschungsanspruch gegenüber Wirtschaftsauskunftsdiensten & Banken. Abgerufen am 20. Juli 2014.

↑ ARGE Daten – Musterbriefe. Abgerufen am 20. Juli 2014.

↑ Das Recht auf Auskunft – § 26 Datenschutzgesetz 2000 (Memento vom 18. Januar 2016 im Internet Archive). Abgerufen am 20. Juli 2014.

↑ Gabler Wirtschaftslexikon zum Stichwort: Wirtschaftsauskunftei, 2014.

↑ Siehe erster Erwägungsgrund der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen, ABl L 302/1.

↑ Strenge Auslegung: Georg Graf, in Unautorisierte Eigenwerbung mit fehlerhaften Ratings – Haftet die Ratingagentur?, JBl 134, 2012, 210 ff. Liberale Auslegung: Stefan Malainer/Andreas Staribacher, in Umfang der Haftung von Wirtschaftsauskunfteien für erteilte Auskünfte, ecolex, 2014, 939 ff.

↑ ARGE Daten – Wirtschaftsauskunftsdienste. Abgerufen am 20. Juli 2014.

↑ a b Christopher Cross: Small Business: How Do I Get a Credit Report for My Company?. In: Houston Chronicle. Abgerufen am 27. August 2016. 

↑ a b Russell Huebsch: Small Business: Do Businesses Have a Credit Score?. In: Houston Chronicle. Abgerufen am 27. August 2016. 

↑ Business Credit: What You Don’t Know Can Hurt You Experian.

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4376215-3 (OGND, AKS)

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