Arbeitsvertrag – Standard –
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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 17.6.1973 – Az. 4 786 AC 7747/17 Der Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 46 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei […]